ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) für PERSONALVERMITTLUNG DER NEEA CONNECT GMBH
NEEA Connect ist ein Personalvermittler, der qualifizierte Fach- und Führungskräfte (im folgenden Kandidaten genannt) an seine Kunden vermittelt.
Soweit nicht im Einzelfall eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NEEA Connect GmbH (nachfolgend "NEEA Connect" genannt). Sie gelten für alle Verträge zur Personalvermittlung und zu allen übrigen Personaldienstleistungen. Hiervon abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten als widersprochen und sind ausgeschlossen.
Mit der Empfehlung eines Kandidaten durch NEEA Connect gelten diese AGBs als akzeptiert.
Ein Kandidat gilt als durch NEEA Connect empfohlen, sobald dem Kunden Informationen übermittelt wurden, die es ermöglichen, den Kandidaten zu identifizieren. Hierzu zählen insbesondere Lebensläufe, Social Media Profile (XING, LinkedIn) oder Kontaktdaten des Kandidaten.
Schließt der Kunde (oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen) innerhalb von 12 Monaten mit einem von NEEA Connect empfohlenen Kandidaten einen Vertrag (Arbeitsvertrag, freier Mitarbeitervertrag oder eine vergleichbare vertragliche Abrede), so ergibt sich ein Honoraranspruch an NEEA Connect. Der Anspruch entsteht spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen Kunde und Kandidat. Dabei ist es unerheblich, ob der Bewerber über die im Anforderungsprofil beschriebenen Qualifikationen tatsächlich verfügt. Kündigt eine der beiden Parteien den Arbeitsvertrag vor Arbeitsantritt oder tritt der Bewerber nicht an, so bleibt der Anspruch von NEEA Connect GmbH auf das Honorar sowie auf Erstattung der Kosten aus allen übrigen vereinbarten und erbrachten Leistungen dennoch bestehen.
Falls sich ein von NEEA Connect empfohlener Kandidat innerhalb der letzten 6 Monate im Bewerbungsprozess beim Kunden befand oder befindet, muss der Kunde NEEA Connect binnen 5 Werktagen ab Empfehlung des Kandidaten durch NEEA Connect, NEEA Connect darüber nachweislich in Textform informieren. Auf Wunsch des Kunden wird NEEA Connect dann keine weiteren Leistungen bezüglich dieses Kandidaten erbringen und dieser Kandidat gilt dann nicht als Kandidat von NEEA Connect. Der Kunde kann in einem solchen Fall die weitere Betreuung des Kandidaten durch NEEA Connect beauftragen, wodurch bei Vertragsschluss ein Honoraranspruch entsteht.
Kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem vorgeschlagenen Kandidaten zustande, informiert der Kunde NEEA Connect eigeninitiativ und innerhalb von 5 Werktagen ab Vertragsschluss (zwischen Kunde und Kandidat) in Textform darüber. In diesem Fall übermittelt der Kunde zusätzlich alle für Provisionsberechnung notwendigen Informationen, insbesondere den Arbeitsvertrag an NEEA Connect. Hierzu stellt der Kunde sicher, dass der Kandidat sein Einverständnis zur Datenübermittlung erteilt hat, dass NEEA Connect alle zur Berechnung notwendigen Informationen und Unterlagen erhalten und einsehen kann.
Bewerber und andere bei Vorstellungsgesprächen präsentierte Personen sind nicht berechtigt, Honorar oder Geldleistungen entgegenzunehmen, die NEEA Connect durch die Auftragsabwicklung zustehen.
Die von NEEA Connect gemachten Angaben zu einem Bewerber beruhen auf den ihr durch den Bewerber selbst erteilten Informationen bzw. auf Informationen durch Dritte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann NEEA Connect daher nicht übernehmen.Die Überprüfung der vom Kandidaten gemachten Angaben obliegt allein dem Kunden.
NEEA Connect übernimmt keine Besetzungsgarantie und keine Gewähr dafür, dass der Bewerber die vom Auftraggeber gesetzten Erwartungen erfüllt oder bestimmte Arbeitsergebnisse erzielt. Eine Gewährleistung für die Arbeit des vermittelten Bewerbers ist ausgeschlossen.
Im Übrigen richtet sich die Haftung NEEA Connect nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei fahrlässig verursachten Schäden haftet NEEA Connect nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Dies gilt nicht für Körperschäden/Todesfälle. Eine Haftung von NEEA Connect für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Für Vermögensschäden aus Vermittlungstätigkeit haftet NEEA Connect nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das gilt nicht für die gesetzliche Haftung aus unerlaubter Handlung nach §§ 823 ff BGB.
Sofern ein von NEEA Connect vorgestellter Kandidat einen Anspruch auf Erstattung von Kosten geltend macht, der diesem im Rahmen von Vorstellungsgesprächen mit dem Kunden entstehen, sind diese auf Verlangen des Kandidaten vom Kunden nach den gesetzlichen Regelungen (§ 670 BGB) zu erstatten.
Die Daten werden vertraulich und entsprechend den Datenschutzvorschriften von NEEA Connect sowie des Bundesdatenschutzgesetzes, der EU-DSGVO und weiteren gesetzlichen Vorschriften erhoben, verarbeitet und genutzt.
Der Kunde ist damit einverstanden, dass NEEA Connect die Kontaktdaten des Auftraggebers auch nach Beendigung des Vermittlungsvertrages für weitere Kontaktpflege, Zusendung von Newsletter und Vergleichbarem erheben, verarbeiten und nutzen darf.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag und für beide Vertragspartner ist München.
Der Vertrag unterliegt für beide Vertragspartner dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen lückenhaft oder unwirksam sein oder werden, so werden die anderen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Es gilt dann eine solche Regelung als vereinbart, die zulässiger Weise dem zum Ausdruck gebrachten Vertragswillen am nächsten kommt.
Diese AGB haben eine Gültigkeit Stand November 2023